Unsere pädagogische Ziele
Stationäre Erziehungshilfe nach §34, §35a und §41 KJHG soll durch eine
Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen
Angeboten auf der Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplanes
die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen fördern.
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Mögliche Erziehungsziele sind:
- Rückkehr in die Familie
- Verselbständigung
- Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform
- Integration in die Gesellschaft
- Erlangung eines Schulabschlusses, Beginn einer Berufsausbildung
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Dieser Erziehungsauftrag konkretisiert sich im Hilfeplan. Je nach Einzelfallbedarf
werden Erziehungsziele und Aufträge vereinbart, welche im Regelangebot
sowie im Rahmen vereinbarter Zusatzleistungen umgesetzt werden.
Ziele sind insbesondere (vgl. auch Konzeption der Einrichtung): Neustrukturierung
des Alltags des jungen Menschen
- Entwicklung von Lebens und Zukunftsperspektiven
- Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich
emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung;
Abbau und Vermeidung von negativen Karrieren
- Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen, Entfaltung der
Persönlichkeit mit Hilfe des heilpädagogischen Ansatzes
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen
durch Eltern und Familienarbeit – systemischer Ansatz
- Schulische und/oder berufliche Integration; soziale Integration in das
Gemeinwesen