Unsere pädagogische Ziele

Stationäre Erziehungshilfe nach §34, §35a und §41 KJHG soll durch eine Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten auf der Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplanes die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen fördern.

Mögliche Erziehungsziele sind:

  • Rückkehr in die Familie
  • Verselbständigung
  • Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform
  • Integration in die Gesellschaft
  • Erlangung eines Schulabschlusses, Beginn einer Berufsausbildung

Dieser Erziehungsauftrag konkretisiert sich im Hilfeplan. Je nach Einzelfallbedarf werden Erziehungsziele und Aufträge vereinbart, welche im Regelangebot sowie im Rahmen vereinbarter Zusatzleistungen umgesetzt werden.

Ziele sind insbesondere (vgl. auch Konzeption der Einrichtung): Neustrukturierung des Alltags des jungen Menschen